Veranstalter und Dienstleister AGB
DRIVTO GmbH
Cantadorstr. 18
40211 Düsseldorf
– nachfolgend „DRIVTO" –
Präambel
- DRIVTO ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 106141. DRIVTO stellt eine Plattform in Form einer App und Webseite zur Verfügung. Auf dieser Plattform können Dritte Veranstaltungen oder Dienstleistungen einstellen und anbieten. DRIVTO hat zudem die Möglichkeit eigene Veranstaltungen oder Dienstleistungen einzustellen und anzubieten. Der Zweck der Plattform besteht insbesondere in der Bereitstellung der Plattform zum Anbieten der Events durch professionelle Veranstalter und Dienstleister. Über die durch DRIVTO zur Verfügung gestellte und auf drivto.com sowie auf der entsprechenden App abrufbare webbasierte Plattform werden u.a. die Teilnahme an Events sowie diverse Dienstleistungen im Bereich Automobil gegen Zahlung einer einmaligen oder monatlichen Gebühr angeboten.
- Vertragspartner sind gewerblicher Veranstalter oder Dienstleister („Nutzer").
- DRIVTO verfügt derzeit über mehr als 1.500 User und erreicht so potenzielle Abnehmer der jeweiligen Veranstaltungen oder Dienstleistungen („Kunde(n)").
- Der Nutzer beabsichtigt seine Veranstaltungen/Dienstleistungen auf der Plattform einzustellen und anzubieten, um Kunden die Möglichkeit zur Buchung der Veranstaltung/Dienstleistung zu bieten.
- Mit der Registrierung seines Nutzerkontos erklärt sich der Nutzer bereit die nachfolgenden Bedingungen zu akzeptieren. Der Nutzungsvertrag kommt allein auf Basis der nachfolgenden Bedingungen zu Stande. Im Übrigen gelten die DRIVTO AGB abzurufen unter https://drivto.com/tos
§ 1 – Leistung
- Die Leistung von DRIVTO besteht in der Bereitstellung der webbasierten Plattform zum Einstellen und Anbieten der Veranstaltung.
- DRIVTO bietet dem Nutzer im Rahmen des Nutzungsvertrages die Möglichkeit zum gewerblichen Einstellen von Veranstaltungen.
- Zu weiteren Leistungen ist DRIVTO nicht verpflichtet. Ein Erfolg durch Abschluss einer Buchung ist von DRIVTO explizit nicht geschuldet.
§ 2 – Einstellen von Veranstaltungen
- Der Nutzer erstellt zunächst ein Konto durch Registrierung auf www.drivto.com („Nutzerkonto").
- Das Nutzerkonto ermöglicht es dem Nutzer eigenständig Veranstaltungen oder Dienstleistungen auf der webbasierten Plattform einzustellen. Der Nutzer ist allein und ausschließlich für sämtliche Inhalte in Bezug auf die eingestellte Veranstaltung oder Dienstleistung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Beschreibung sowie die Preiskalkulation.
- Bei Einstellen der Veranstaltung kann der Nutzer auf der Plattform zwischen zwei möglichen Buchungsvarianten wählen.
- Option 1 ist die Möglichkeit einer direkten Buchung. Diese ermöglicht es dem Nutzer die Veranstaltung direkt zu buchen und zu bezahlen.
- Option 2 ist die Möglichkeit einer Buchungsanfrage. Hierbei stellt der Nutzer durch zur Verfügungstellung seiner Daten eine Anfrage welche durch den Veranstalter zu bestätigen ist.
§ 3 – Vertragsschluss
- Im Falle der Buchung kommt der Vertrag in beiden der unter § 2 Ziffer 3 genannten Optionen direkt zwischen dem Nutzer und dem buchenden Kunden zustande. DRIVTO ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Nutzer hat die Kunden in der Beschreibung der Veranstaltung/Dienstleistung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Nutzer alleiniger Vertragspartner ist.
- Es obliegt allein dem Nutzer den Kunden über die geltenden Buchungs- und Veranstaltungsbedingungen sowie entsprechend seiner Rechte über einen möglichen Widerruf zu belehren. Diese Belehrung erfolgt in der Regel durch einen Hinweis in der Beschreibung der Veranstaltung.
- Dem Nutzer steht es frei seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Grundlage des Vertrages mit dem Kunden zu machen. Die entsprechende wirksame Einbeziehung obliegt allein dem Nutzer.
§ 4 – Provision
- Für jede erfolgte Buchung durch einen Kunden erhält DRIVTO von dem Nutzer eine einmalige Nutzungsgebühr in Höhe von EUR 5,00.
- Zusätzlich erhält DRIVTO von dem Nutzer für jede erfolgte Buchung eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 5% des jeweiligen Ticketpreises.
- Die unter § 4 Ziffer 1 genannte Gebühr ist im Falle einer Stornierung durch den Kunden nicht zurückzuerstatten, da die Nutzung der Plattform bereits erfolgt ist. Die unter § 4 Ziffer 2 genannte Gebühr wird im Falle einer Stornierung durch den Kunden erstattet.
- Die Auszahlung der Gebühren erfolgt gemäß der in § 5 definierten Zahlungsbedingungen.
§ 5 – Zahlungskonditionen und Abwicklung
- Die Parteien vereinbaren, dass die gesamte Zahlungsabwicklung ausschließlich durch den Zahlungsdienstleister STRIPE erfolgen soll. Dies gilt sowohl für die Zahlungen von Kunden für erfolgte Buchungen als auch für die unter § 4 vereinbarten Gebühren an DRIVTO.
- Der Nutzer wird im Zuge der Erstellung des Nutzerkontos ebenfalls ein Kundenkonto beim Zahlungsdienstleister STRIPE erstellen oder ein bereits bestehendes Konto mit dem Nutzerkonto verknüpfen. Die AGB des Zahlungsdienstleisters STRIPE werden hiermit von beiden Parteien erneut ausdrücklich akzeptiert.
- Nach erfolgter Buchung wird der Kunde die Zahlung über den Zahlungsdienstleister STRIPE vornehmen. Der Zahlungsdienstleister STRIPE wird den entsprechenden Betrag nach Abzug der eigenen Transaktionsgebühr gemäß der STRIPE AGB sowie nach Abzug der unter § 4 genannten Gebühren auf das STRIPE Kundenkonto des Nutzers auszahlen.
- Die Auszahlung der Erlöse aus den Umsätzen aus dem STRIPE Kundenkonto erfolgt monatsweise.
- Der Nutzer haftet für die Vollständigkeit der Gebührenzahlungen gemäß § 4 und hat die entsprechende Buchung nach Gutschrift auf dem STRIPE Kundenkonto zu prüfen. Einer separaten Rechnungsstellung durch DRIVTO bedarf es nicht.
- Der Nutzer erhält durch STRIPE einen entsprechenden Nachweis der gezahlten Transaktionsgebühr und der geleisteten Gebührenzahlung gemäß § 4.
- DRIVTO kann auf Wunsch Einsicht in die abgeschlossenen Verträge nehmen. Sollte eine Einsichtnahme im Einzelfall aus gesetzlichen Gründen nicht zulässig sein, hat der Nutzer in geschwärzter Form zumindest die Passagen etwaiger Verträge oder ähnlichem offenzulegen, aus denen sich die generierten Produktabsätze ergeben.
§ 6 – Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien werden alle ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Angelegenheiten, vertraulichen Informationen und betriebsinternen Vorgänge der jeweils anderen Partei während und nach Beendigung dieses Vertrages streng vertraulich behandeln, vor unberechtigtem Zugriff angemessen sichern und gegenüber außenstehenden Dritten und unbeteiligten Mitarbeitern nicht offenbaren, soweit die Parteien nicht gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für vertrauliche Informationen und Angelegenheiten anderer Unternehmen, die mit einer Partei wirtschaftlich und/oder organisatorisch verbunden sind.
- Für den Fall, dass die Parteien personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzverordnung (DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhalten, verpflichtet sich jede Partei zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (nachfolgend „Datenschutzverordnungen" genannt). Die empfangende Partei ist sich der Tatsache bewusst, dass vertrauliche Informationen oder andere Inhalte oder Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhält, als personenbezogene Daten betrachtet werden können, und erklärt die Zustimmung dazu, dass diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet werden.
§ 7 – Haftung
- Eine Haftung von DRIVTO für vertragliche und gesetzliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Kunden ist ausgeschlossen.
- Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus DRIVTO von sämtlichen Schäden freizustellen, welche durch das Einstellen einer Veranstaltung oder einer Dienstleistung entstehen.
- Der Nutzer haftet zudem vollumfänglich und allein für sämtliche Schäden die sich aus der Durchführung und/oder der Absage und/oder der Stornierung der Veranstaltung oder Dienstleistung ergeben.
§ 8 – Laufzeit und Beendigung
- Dieser Vertrag wird mit der Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam und bleibt für einen Zeitraum von einem Jahr („Mindestlaufzeit") in vollem Umfang in Kraft.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen verlängerten Laufzeit kündigt.
- Um festzustellen, ob und inwieweit eine Verlängerung des Vertrags erstmals gewünscht wird, werden die Parteien innerhalb eines Zeitraums von vier (4) Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit Kontakt aufnehmen, um die Verlängerung dieses Vertrags zu erörtern.
- Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung des Inhalts und des Zwecks des Vertrages die Fortsetzung der vertraglichen Beziehung für eine Partei oder für beide Parteien unzumutbar machen.
- Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Darüber hinaus haben die Parteien bei Beendigung des Vertrages die Nutzung der vertraulichen Informationen und der sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien und Informationen unverzüglich einzustellen und auf eigene Kosten zurückzugeben.
§ 9 – Verschiedenes
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen, soweit nicht in diesem Vertrag darauf hingewiesen wurde. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis, soweit es sich nicht ausdrücklich um mündliche Abreden handelt.
- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar, unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Umfang der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht Düsseldorf.